Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 16 U 220/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 4 Abs 3 EGV 261/2004, Art 7 EGV 261/2004
Zur "Nichtbeförderung" i. S. v. Art. 4 Abs. 3, Art. 7 der Verordnung (EG) 261/2004, falls das Gepäckstück des Reisenden nicht zum Weiterflug bereitstand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Ausgleichs wegen Nichtbeförderung im Flugverkehr
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Gepäckstück - Fehlen bei Weiterflug - Ausgleichsanspruch
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- reise-recht-wiki.de
Ausgleichsanspruch erfordert Eintreffen des Fluggastes 45 Min vor Abflug am Gate
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung /Vertretbarer Grund / Montrealer Übereinkommen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV 261/2004 Art. 4 Abs. 3; EGV 261/2004 Art. 7
Voraussetzungen des Ausgleichs wegen Nichtbeförderung im Flugverkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anschlussflug verpasst - Ausgleichsanspruch bei verspätetem Eintreffen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Security-Problem wegen Gepäck beim Anschlussflug
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Frankfurt/Main, 11.11.2010 - 20 O 405/09
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 16 U 220/10
Die Berufung des Klägers gegen das am 11.11.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2/20 O 405/09 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11.11.2010 - 2/20 O 405/09 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 6.964,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2009 sowie nicht anrechnungsfähige Gebühren in Höhe von 603, 93 EUR zu zahlen.
- BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 16 U 220/10
Eine andere Wertung ergibt sich auch nicht auf Grund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2009 (Xa ZR 78/08, zitiert nach juris Rdnr. 19), dass - entsprechend der Entscheidung des OLG Hamburg (RRa 2008, 139) - eine Verweigerung des Einstiegs vorliegen kann, wenn Reisenden, die bereits über Bordkarten verfügen, der Zugang zum Anschlussflug verweigert wurde, weil sie von den Luftverkehrsunternehmen im Hinblick auf ihren verspäteten Zubringerflug bereits ohne ihre Kenntnis auf einen anderen Anschlussflug umgebucht worden waren. - OLG Hamburg, 06.11.2007 - 6 U 94/07
Ausgleichszahlung / Nichtbeförderung / Verspätung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 16 U 220/10
Eine andere Wertung ergibt sich auch nicht auf Grund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2009 (…Xa ZR 78/08, zitiert nach juris Rdnr. 19), dass - entsprechend der Entscheidung des OLG Hamburg (RRa 2008, 139) - eine Verweigerung des Einstiegs vorliegen kann, wenn Reisenden, die bereits über Bordkarten verfügen, der Zugang zum Anschlussflug verweigert wurde, weil sie von den Luftverkehrsunternehmen im Hinblick auf ihren verspäteten Zubringerflug bereits ohne ihre Kenntnis auf einen anderen Anschlussflug umgebucht worden waren.
- BGH, 28.08.2012 - X ZR 128/11
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das …
Die dagegen gerichtete Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt am Main, RRa 2011, 288).